Sportbootführerschein

 

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen will, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.

 

Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet. Darüber hinaus müssen andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen, dokumentiert werden. Hierzu zählen sowohl körperliche als auch geistige Mängel wie:

Epilepsie (Anfallsleiden) oder andere Funktionsstörungen des Gehirns

Narkolepsie (zwanghafte Schlafanfälle am Tag)

Krankheiten, die mit Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen (z. B. zerebelläre Ataxie - Erkrankung des Kleinhirns, die zu einer Störung der Koordination von Bewegungsabläufen führt)

Erkrankungen bzw. Schädigungen des Zentralen Nervensystems, z. B. funktionelle Störungen nach Schädelverletzungen (etwa ein Z. n. schwerem Schädel-Hirn-Trauma)

Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten (z. B. Depressionen)

Diabetes mellitus (vor allem ein schlecht eingestellter Diabetes mit hohen Blutzuckerschwankungen)

erhebliche Störungen von endokrinen Drüsen wie der Schilddrüse oder der Nebenniere, z. B. Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion) oder Hypothyreose (Schilddrüsenunterfunktion)

schwere Erkrankungen des blutbildenden Systems (Erkrankungen des Knochenmarks, z. B. Leukämie)

Asthma bronchiale

Herz- oder Kreislauferkrankungen mit Verminderung der Leistungsfähigkeit, starken Blutdruckschwankungen oder erhöhtem Herzinfarktrisiko (z. B. koronare Herzkrankheit (KHK), arterielle Hypertonie (Bluthochdruck), Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche)

Neigung zu Nieren- und Gallenkoliken

Verlust von Gliedmaßen oder Missbildungen, die zu einer Beeinträchtigung der Greifsicherheit und Gang- bzw. Standsicherheit führen (z. B. Amputation nach einem Unfall)

Alkohol- oder Drogenmissbrauch

 

Ihr Nutzen

 

Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportbootführerschein ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen. Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst sowie anderer Personen.

 

Bitte beachten:
Ab dem 1.4.2023 gelten neue Untersuchungsvorschriften. Diese sind erheblich umfangreicher als bislang, weshalb ich mich gezwungen sehe, die alte Tradition "Sportbootführerscheinuntersuchung gegen eine Spende an die DGzRS"zu verlassen und diese komplex gewordene Untersuchung wie eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu liquidieren.