Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)

 

Das Führerschein-Gutachten umfasst eine Untersuchung gemäß in 2022 grundlegend novellierter Fahrerlaubnisverordnung einschließlich

körperlicher Untersuchung

Blut- und Urinuntersuchung

Reaktionstests und

computergestützer psychometrischer Testverfahren

 

z. B. für den LKW- oder Personenbeförderungsschein (Taxi, Bus).

 

Die in meinen Augen unselige jüngste Novellierung der FEV erlegt dem untersuchenden Arzt auf, dass nicht mehr primär ärztlich über die Fahreignung befunden wird, sondern der untersuchende Arzt alle Erkrankungen schriftlich der Behörde mitteilen muss (!), die die Fahreignung der untersuchten Person beeinträchtigen k ö n n e n (!!!).

 

Da dies ein weites Feld ist und die Verkehrsbehörden in der Regel über keinerlei medizinischen Sachverstand verfügen, werden zu den mitgeteilten Erkrankungen Gutachten eingeholt. Dies kann speziell hier an der medizinisch stark unterversorgten Westküste zu teils erheblichen Wartezeiten vorab führen. Berücksichtigen Sie dies bitte bei Ihrer Planung des Führerscheinerwerbs bzw. dessen Verlängerung.